Brandgefahr in der Batterie: Gericht zwingt Mercedes zur Rücknahme eines EQA

    • Offizieller Beitrag

    Das Landgericht Stuttgart hat die Mercedes-Benz AG dazu verurteilt, einen Elektro-SUV vom Typ EQA 250+ trotz laufender Rückrufaktionen vollständig zurückzunehmen. Grund ist ein erhöhtes Brandrisiko der Hochvoltbatterie, das die Richter als Sachmangel werten – obwohl das betroffene Fahrzeug nie tatsächlich gebrannt hat. Das Urteil vom 30. Juli 2026 (Az. 53 O 3/26) könnte für zahlreiche weitere Besitzer von Elektroautos mit Batterieproblemen richtungsweisend sein. Zwei Rückrufe binnen eines Jahres Der Kläger – vertreten von der Kanzlei Sauer & Kollegen – hatte […]

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  • Ich würde davon ausgehen, daß MB Berufung einlegt und das ganze vor die nächsthöhere Instanz geht. Das wird wahrscheinlich bei jedem vergleichbaren Verfahren und Urteil so gehandhabt, um Zeit für den Batterietausch zu gewinnen und um die Schadenshöhe nicht noch größer werden zu lassen.

    Bedeutet aber in jedem Fall schlechte Presse und nicht zuletzt enttäuschte bzw völlig verärgerte Kunden. Die kriegt man so schnell nicht wieder zurück.

    Grüße

    Pano

  • Gerade weil ohnehin ein Rückruf läuft, hätte dies einer von ganz wenigen Fällen bleiben können. Mein Gott, dann wandelt man bei dem Kunden die Kiste, verwertet sie auf dem Zweitmarkt und vermeidet diese üble publicity.

    Aber man vermag nicht nur hier immer wieder eine gewisse Überheblichkeit von Seiten Mercedes' herauszuhören, die dem Kunden gegenüber generell, aber in der gegebenen ernsten wirtschaftlichen Situation völlig unangemessen ist.

  • Meines Erachtens sollte Mercedes Benz das Thema diskret lösen, und sich den Schaden anschliessend vom Zulieferer bezahlen lassen, es ist doch offensichtlich, dass die Batterie nicht in der von Mercedes Benz geforderten Spezifikation geliefert wurde.

    Immerhin kam keiner zu Schaden bei die Türen stets manuell öffnen.

  • Das Thema kam ja auch hier im Forum schon wiederholt zur Sprache. Ich begreife nicht, wieso man einen solchen Fall nicht außergerichtlich und vor allem diskret löst. Die Ausgangslage war doch schon längere Zeit klar, der Rückruf samt Batterietausch durch das KBA verbindlich angeordnet. Die meisten EQA-Besitzer hätten sich damit vermutlich zufrieden gegeben. Durch diesen Prozess dagegen hat man das Thema unnötigerweise verschärft. Ich wette, dass andere EQA-Besitzer jetzt sehr genau verfolgen werden, wie das ausgeht und ggf. entsprechend reagieren werden - was ihnen überhaupt nicht zu verdenken ist. Außerdem kann man darauf warten, dass Anwalts-Kanzleien versuchen werden, daraus eine Sammelklage zu machen. Fazit: stümperhaftes Verhalten, Image massiv beschädigt, finanzielle Folgen vermutlich erheblich.

  • Ich denke nicht, das MB das aussitzt..zumal ich davon ausgehe, das die Kosten wer anderes zahlt.

    Was es für mich umso unverständlicher macht, diese kundenunfreundliche Taktik zu fahren. Spätestens als klar war, dass das von anderer Stelle übernommen wird, muss man in die Offensive gehen.

    Warum keine Werbung, dass man draus gelernt hat? Warum die technischen Feinheiten zur Überwachung nicht herausstellen? Oder eben auch auf das Angebot von LFP hinweisen, das hierzulande ja nicht so üblich ist - auch wenn es einige anbieten, liefern sie es noch in sehr homöopathischen Dosen aus.
    Und wenn schon nicht offensiv nach außen, dann tauscht doch bitte die Dinger ohne großer Trara oder bietet sensationelle Kurse für den neuen "GLA elektrisch" an.
    Da steht man sich irgendwie selbst so im Weg, dass es wehtut. Mehr noch, als irgendeine Milliarde für den Aktienrückkauf.

    Auch wenn ich mich in Rage schreibe, aber das Feingefühl für solche Situation muss doch jemand bei Mercedes aufbringen, der etwas zu entscheiden hat. (Ich bin mir sicher dass die Mitarbeiter sich dessen bewusst sind - sind ja auch nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen.)

  • Ralf Mercedes hat viele Punkte verlernt, was man früher auch mal (besser) gekonnt hat. .. da fehlt es nicht nur am Feingefühl am Kunden oder an der richtigen Kommunikation. Vielleicht sind aber auch beim letzten Abfindungsprogramm doch vermehrt die falschen Personen gegangen..

    Hm, sehr schade. Weil von der Substanz und von Produkt oder allgemein der Marke bin ich (bei dem Marktumfeld) schon überzeugt.

    Ich hoffe man lernt und es ist nicht zu spät. Dass man einsichtig wird, merkt man aber auch - auch wenn einiges an Porzellan zerschlagen wurde.

  • Aktuelle Info vom KBA auf meine Fragen:

    vielen Dank für Ihre Nachricht an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).


    Das KBA kann Ihnen hierzu mitteilen, dass es unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts den Hersteller verpflichtet hat, alle Halter unverzüglich über die Gefahr zu informieren, so dass jeder Fahrzeughalter über die potentielle Gefahr informiert ist und im Zweifel von einer weiteren Benutzung des Fahrzeugs bis zur Reparatur absehen kann.


    Wie im Halterinformationsschreiben erläutert, stehen die Ersatzteile zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht zur Verfügung. Sobald dies der Fall ist, wird der Hersteller die betroffenen Fahrzeughalter schriftlich darüber informieren.


    Das KBA versteht, dass eine Nichtnutzung des PKW bis zur Ersatzteilverfügbarkeit möglicherweise ein Problem oder unangenehme Umstände darstellt, möchte jedoch darauf hinweisen, dass es keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen hat und diesen Prozess nicht beschleunigen kann. Die Ersatzteilverfügbarkeit liegt in der Verantwortung des Herstellers, und das KBA kann nur sicherstellen, dass alle Halter über die Gefahr informiert sind und die notwendigen Schritte zur Behebung des Mangels umgesetzt werden, sobald die Ersatzteile verfügbar sind.


    Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann das KBA Ihnen Folgendes mitteilen:

    1. Wann begann der vom KBA festgelegte Überwachungszeitraum für die Rückrufaktion 16136R?


    Der Überwachungszeitraum begann mit Zustellung des Bescheides an den Hersteller im Februar 2026.


    1. Wann endet dieser Überwachungszeitraum konkret?

    Das Fristende ist der 01.03.2028.


    1. Welche Frist wurde Mercedes-Benz vom KBA für die Durchführung der Rückrufmaßnahme bzw. den Austausch der Hochvoltbatterien gesetzt?


    Ursprünglich wurde die Frist auf 12 Monate festgelegt, da aber die für die Durchführung der Rückrufaktion erforderlichen Ersatzteile nicht zur Verfügung stehen, wurde vom Hersteller eine notwendige Fristverlängerung beantragt.


    1. Welche Maßnahmen ergreift das KBA, wenn betroffene Fahrzeuge nach Ablauf des Überwachungszeitraums noch nicht repariert wurden?


    Nach Ablauf des Überwachungszeitraumes werden die dann noch offenen Fahrzeuge den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet. Diese entscheiden dann in eigener Zuständigkeit über etwaige Maßnahmen wie z.B. eine Betriebsuntersagung. Dies erfolgt natürlich nicht, wenn die Rückrufaktion wie im vorliegenden Fall aufgrund von fehlenden Ersatzteilen nicht durchgeführt werden konnte. Diese Maßnahmen kommt erst zum Tragen, wenn die Abhilfemaßnahme zur Verfügung steht und die Halter trotz wiederholter Aufforderung nicht an der Rückrufaktion teilnehmen.


    1. Insbesondere bitte ich um Auskunft, ob nach Ablauf des Überwachungszeitraums eine Meldung nicht erledigter Fahrzeuge an die zuständige Zulassungsbehörde erfolgt und unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsuntersagung angeordnet werden kann.


    Siehe 4.


    1. Besteht aus Sicht des KBA eine zeitliche Höchstgrenze, innerhalb derer Mercedes-Benz die betroffenen Hochvoltbatterien tatsächlich austauschen muss, wenn für den Fahrzeughalter aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen eine erhebliche Einschränkung der normalen Fahrzeugnutzung besteht?

    Nein, eine solche zeitliche Höchstgrenze existiert nicht.


    1. Falls für die konkrete Rückrufaktion kein festes Enddatum des Überwachungszeitraums existiert, bitte ich um Mitteilung, nach welchen Kriterien das KBA den Überwachungszeitraum festlegt und wann mit dessen Beendigung zu rechnen ist.

    Siehe 2.


    Hinweis:


    Für die Festlegung des Zeitraumes werden verschiedene Kriterien berücksichtigt: Z. B. die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen zur Durchführung der Rückrufaktion, die Art des Fahrzeugs, die Nachverfolgbarkeit des betroffenen Produktes etc.


    Das KBA hofft, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    im Auftrag
    Ihr Auskunftsdienst

    Kraftfahrt-Bundesamt
    Marktüberwachung / Auskunftsdienst

    Fördestraße 16
    24944 Flensburg
    Telefon: +49 461 316-1920
    rra@kba.de
    https://www.kba.de/
    Instagram: @kba.bund

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